Bereit, Teil unserer Gemeinschaft zu werden?
Füllen Sie jetzt unseren Mitgliedsantrag aus und werden Sie Mitglied bei der Dorfgemeinschaft Wüschheim-Büllesheim e.V.!
Alles was Sie für Ihre Buchung des Dorfgemeinschaftshaus im Vorfeld wissen sollten.
Das Dorfgemeinschaftshaus Wüschheim-Büllesheim befindet sich in Euskirchen-Großbüllesheim, Feldgartenstraße 52, direkt neben dem Sportplatz. Es steht an Tagen, an denen keine gemeinnützigen Veranstaltungen stattfinden – insbesondere an Wochenenden – zur Vermietung zur Verfügung.
Die Buchung des Hauses steht Personen offen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vorrangig haben Vereinsmitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger aus den Ortschaften Klein- und Großbüllesheim sowie Wüschheim die Möglichkeit, das Haus zu buchen. Jedoch sind auch Buchungen von außerhalb der genannten Orte möglich.
Mitglieder der Vereine der genannten Orte haben das Vorrecht, das Dorfgemeinschaftshaus bis zu 24 Monate im Voraus zu buchen. Für Nichtmitglieder ist eine Buchung nur bis zu 12 Monate im Voraus möglich.
Betrieb der Zapfanlage
Die Nutzung der Zapfanlage im Dorfgemeinschaftshaus erfolgt durch den Mieter oder den beauftragten Getränkevertrieb. Das Anschließen der Bierfässer an die Zapfanlage obliegt ausschließlich dem Mieter oder dem beauftragten Getränkevertrieb.
Für den Betrieb der Zapfanlage und alles, was dazu benötigt wird, ist es erforderlich, dass entsprechende Artikel beim Getränkevertrieb Hutter bestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses.
Eigenverantwortlich zu stellende Gegenstände durch den Mieter
Damit Ihr Aufenthalt im Dorfgemeinschaftshaus reibungslos verläuft, bitten wir Sie, folgende Gegenstände eigenverantwortlich bereitzustellen:
Indem Sie diese Gegenstände bereitstellen, tragen Sie dazu bei, dass Ihre Veranstaltung oder Feier im Dorfgemeinschaftshaus reibungslos und angenehm verläuft.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Nutzungsordnung (Auszug)
Das Dorfgemeinschaftshaus liegt in unmittelbarer Nähe einer Wohnsiedlung.
Im Interesse des harmonischen Miteinanders fordert unsere Nutzungsordnung von Mietern und ihren Gästen, dass die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr respektiert wird. Bei Verstößen behält sich der Verein Dorfgemeinschaft das Recht vor, die Kaution einzubehalten. Darüber hinaus kann es zur zukünftigen Ausschließung von Mietberechtigungen kommen, falls die Nutzungsordnung nicht eingehalten wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis und kooperatives Verhalten.
Reinigungshinweise
Im Sinne eines angenehmen Nutzungserlebnisses für alle bitten wir darum, das Dorfgemeinschaftshaus nach der Nutzung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Hierzu gehört:
Das erforderliche Reinigungsgerät finden Sie im Lager des Dorfgemeinschaftshauses.
Weitere Details entnehmen sie bitte der Nutzungsvereinbarung.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis dafür, dass eine saubere Umgebung dazu beiträgt, dass alle Nutzer das Dorfgemeinschaftshaus in vollen Zügen genießen können.
Ausstattung
Für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen steht eine umfangreiche Ausstattung zur Verfügung, darunter:
Mit dieser umfangreichen Ausstattung bieten wir Ihnen alle notwendigen Annehmlichkeiten, um Ihre Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus zu einem vollen Erfolg zu machen.
Sie wollen buchen?
Wir freuen uns auf Ihre Buchung und wünschen Ihnen im Vorfeld viel Spaß mit Ihrer Veranstaltung.
Kennen Sie unsere Kooperationspartner?
Unsere lokalen Kooperationspartner stehen Ihnen zur Seite.
Sie wollen weitere Informationen?
Hier gelangen Sie zu unserem FAQ-Bereich, mit den häufigsten Fragen, für Sie beantwortet.
Sie wollen weitere Informationen zum Dorfgemeinschaftshaus?
Unser Hausverwalter steht Ihnen gerne zur Seite und steht Ihnen auch in seiner Sprechstunde persönlich zur Seite.